FAQ
Was ist der Bildungsgutschein?
Seit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 01. Januar 2003 geben die Agenturen für Arbeit für die berufliche Weiterbildung Bildungsgutscheine aus. Diese Bildungsgutscheine können Arbeitslose bei Bildungsträgern eintauschen und dafür an einer kostenlosen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen.
Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsgutscheines:
Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Die Feststellungen zur Notwendigkeit einer Weiterbildung schließen immer auch die arbeitsmarktlichen Bedingungen ein. Das heißt, die Agentur für Arbeit muss abwägen, ob z.B. die Arbeitslosigkeit auch ohne eine Weiterbildung beendet werden kann, ob andere arbeitsmarktpolitische Instrumente Erfolg versprechender sind und ob mit dem angestrebten Bildungsziel mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann. Die Antragsteller müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein. Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt.
Entstehen für den Teilnehmer Kosten?
Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden. Dazu gehören:
- Lehrgangskosten und Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung
- Fahrkosten
- Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kosten für die Betreuung von Kindern
Welche Angaben muss der Bildungsgutschein enthalten?
Auf dem Bildungsgutschein müssen folgende Informationen verzeichnet sein:
- Bildungsziel
- Bildungsdauer
- Qualifizierungsschwerpunkte
Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate. Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht mit Ihrer Weiterbildung beginnen, verfällt der Gutschein; dann kann Ihnen die Agentur für Arbeit einen neuen ausstellen. Grundsätzlich gilt der Bildungsgutschein im Tagespendelbereich, also an Ihrem Wohnort sowie an Orten, die Sie täglich in angemessenem Zeitraum von zu Hause aus erreichen können.
zuletzt geändert am: 05.12.2007

